Mitglieder können alle Menschen oder Institutionen werden, die mindestens einen Geschäftsanteil in der Höhe von € 250,00 zeichnen. Jeder ist eingeladen – je nach finanziellen Möglichkeiten – auch mehrere Anteile zu kaufen. Durch diesen Anteilskauf (das ist KEINE Spende!) wird man Miteigentümer dieser „Firma“.

Die Mitgliedschaft kann mit einer fünfjährigen Frist gekündigt werden und man bekommt seinen anteiligen Beitrag zurück. Die Höhe des Auszahlungsbetrages hängt zum Kündigungszeitpunkt vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft ab. In der Generalversammlung wird es das sogenannte „Kopfstimmrecht“ geben. Das bedeutet, dass jeder Genossenschafter, unabhängig von seinem Anteil und somit vom eingezahlten finanziellen Beitrag, das gleiche Stimmrecht hat, wie Großgenossenschafter (RAIBA, Gemeinde, …). Im Rahmen der jährlichen Generalversammlung muss über die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft berichtet werden. Mittels Stimmrecht kann man über die Entwicklung des gemeinsamen Unternehmens mitentscheiden.

Je mehr Anteile die BürgerInnen selbst einbringen, umso geringer ist das benötigte Fremdkapital!

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?

Durch eine Mitgliedschaft ganz vieler Investoren in – aber auch außerhalb – unserer Gemeinde, können wir uns dieses Nahversorgungszentrum (Veranstaltungszentrum, eine Gastwirtschaft, Café und Lebensmittelgeschäft) und somit den Erhalt der Lebensqualität in unserer Gemeinde und ein geselliges Miteinander langfristig sichern. Mögliche Gewinne können entweder angespart werden oder an die Mitglieder in Form von Begünstigungen oder Gutscheinen rückerstattet werden. Jedes Mitglied ist damit auch am Erfolg der Genossenschaft mitbeteiligt.

Wie wird eine Genossenschaft kontrolliert und geprüft?

Unsere Genossenschaft wird dem Raiffeisen Genossenschaftsverband beitreten und von diesem jährlich wirtschaftlich geprüft. Diese Kontrolle ist mit ein Grund dafür, dass Genossenschaften zu den sichersten Unternehmensformen zählen. Diese externe Prüfung schafft höchste Transparenz für die Mitglieder, garantiert eine maximale Sicherheit der eingezahlten Genossenschaftsbeiträge und sorgt für die verantwortungsvolle Verwendung der eingesetzten Mittel.

Wofür hafte ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied haftet mit der doppelten Einlage. Das bedeutet, dass im Falle eines Konkurses die Mitglieder jene Summe, um die sie Anteile an der Genossenschaft erworben haben, nochmals aufbringen müssten.

Beispiel: Das Mitglied hält einen Geschäftsanteil von € 250,00, also eine Haftung in Höhe von € 250,00. Insgesamt kann das Mitglied also höchstens € 500,00 „verlieren“ – darüber hinaus gibt es keine Haftung!

Ein derartiges Szenario ist durch die verpflichtende Mitgliedschaft und somit Kontrolle durch den Genossenschaftsverband nahezu ausgeschlossen! -Darüber hinaus muss der Vorstand in der jährlichen Generalversammlung Berichterstattung über die finanzielle Situation leisten!